Jemandem \(auch: einer Sache\) das Rückgrat brechen

Jemandem \(auch: einer Sache\) das Rückgrat brechen
Jemandem (auch: einer Sache) das Rückgrat brechen
 
Die umgangssprachliche Wendung ist in zwei Bedeutungen gebräuchlich. Zum einen wird damit ausgedrückt, dass man durch Ausübung von Druck jemanden dazu bringt, seinen eigenen Willen aufzugeben und sich zu unterwerfen: Durch Folterung wurde systematisch versucht, den politischen Häftlingen das Rückgrat zu brechen. - Das folgende Beispiel ist ein Zitat aus Arnold Zweigs Roman »Der Streit um den Sergeanten Grischa«: »Wie alles getan wurde, um dem Selbstgefühl des erprobten gemeinen Soldaten das Rückgrat zu brechen (...)« (S. 192). Daneben ist die Wendung im Sinne von »jemanden ruinieren« gebräuchlich: Dass die Bank ihm den Kredit verweigerte, hat ihm das Rückgrat gebrochen. Dass ihn in der beruflichen Krisensituation schließlich auch seine Frau im Stich ließ, brach ihm das Rückgrat.
 
 
Zweig, Arnold: Der Streit um den Sergeanten Grischa. Berlin-Weimar: Aufbau-Verlag, 1964. - EA 1927.

Universal-Lexikon. 2012.

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